Universität Flensburg

Anlage gem. § 3 der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts für den Teilstudiengang Textil und Mode

§ 1 Geltungsbereich

Diese fachspezifischen Anforderungen gelten für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts für den Teilstudiengang Textil und Mode.

§ 2 Kombination der Studienrichtungen

Gemäß der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Textil und Mode mit einem weiteren Teilstudiengang und dem Teilstudiengang Bildungswissenschaften kombiniert werden.

§ 3 Gegenstand und Studienziele

Der Teilstudiengang Textil und Mode beschäftigt sich mit dem allgegenwärtigen Bereich der materiellen Kultur des Textilen und ihren medialen Präsentationsformen. Zum Fachgegenstand gehören (1) die Herstellung, Nutzung und Verbreitung des Textilen in der Lebens- und Arbeitswelt unterschiedlicher Geschlechter-, Alters- und Subkulturen sowie Ethnien, (2) das inhärente Potential sachlogischer Verknüpfungen des Textilen mit person- und persönlichkeitsbildenden Dimensionen mit dem Ziel der Identitätsbildung und -konstruktion und (3) die kritische Reflexion globalisierter Textilwirtschaft im Spannungsfeld technologischer, soziologischer und ökologischer Dimensionen.

Das Studium zielt auf die Entwicklung von Vermittlungskompetenzen bezogen auf den Fachgegenstand und qualifiziert (1) zur Diskussion fachgegenständlicher Problemstellungen im Zusammenhang mit Methoden der Dokumentation und Präsentation. (2) Theoretisch-reflexive und textilpraktische Zugänge werden im Sinne ästhetischer Erfahrungsmodi und Kommunikationsformen verknüpft. Ästhetik als wissenschaftlich-künstlerische Auseinandersetzung mit den Prozessen der sinnlichen Wahrnehmung, Erfahrung und Bewertung des Textilen hat die Entwicklung gestalterischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie reflektierter Bewertungs- und Bedeutungskriterien zum Ziel. (3) Die Diskussion fachgegenständlicher Problemstellungen ebenso wie die ästhetischen Zugangsweisen schließen die Suche nach innovativen anwendungsbezogenen Lösungen in personalen, sozialen und beruflichen Kontexten ein.

Die erworbenen Vermittlungskompetenzen können in Textilwirtschaft und -handel, im Betriebssystem Mode, in präsentativen Funktionsbereichen (u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Fachjournalismus, Kultureinrichtungen) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen zur Anwendung kommen, aber auch die Voraussetzung einer Weiterqualifikation z. B. zum Lehramt an Schulen bieten.

§ 4 Gliederung des Studiums

§ 5 Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen

(1) Im Teilstudiengang Textil und Mode werden folgende Typen von Lehrveranstaltungen angeboten:

1.) Vorlesungen (V) dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung wissenschaftlichen Grund- und Vertiefungswissens sowie methodischer Kenntnisse. Die Lehrenden bieten geschlossene Überblicke, verdeutlichen Zusammenhänge, diskutieren Forschungsergebnisse, -debatten und kontroverse Interpretationen.

2.) Übungen (Ü) vermitteln arbeitstechnische, methodische und weitere praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Studium und die späteren Berufsfelder. Sie dienen der aktiven selbstständigen Auseinandersetzung der Studierenden mit dem in Vorlesungen oder im Selbststudium behandelten Inhalten. Durch die Mitarbeit der einzelnen Studierenden wird deren Fähigkeit entwickelt, gewonnenes Wissen oder verinnerlichte Denkmuster wiederzugeben und anzuwenden.

3.) Seminare (S) vermitteln vertiefende und systematische Kenntnisse zu ausgewählten Themen und Fragestellungen des Teilstudiengangs. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung eigenständigen methodisch-analytischen Arbeitens.

4.) Seminare/Übungen (S/Ü) vermitteln in unterschiedlichen Organisationsformen methodische, textilpraktische, arbeitstechnische oder weitere praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Textilstudium sowie die späteren Berufsfelder. Diese Fähigkeiten und Fertigkeiten werden bezogen auf ästhetische, künstlerische, handwerkliche und mediale Inhalte angewendet.

5.) Projekte (P) geben Studierenden Gelegenheiten, Gemeinschaftsarbeiten in den Bereichen Textilpraxis, multimediale Medienpraxis und Schnittstellen/ Kontexte anzufertigen. Projekte sind seminar-/übungsbegleitete 2-stündige Lehrveranstaltungen.

6.) Exkursionen (E) führen an außeruniversitäre Orte der Vermittlung des Textilen. Diese Sonderveranstaltungen werden durch Seminare/Übungen vorbereitet und begleitet.

7.) Hospitationen (Ho) führen an außeruniversitäre Orte der Vermittlung des Textilen. Diese Sonderveranstaltungen werden durch Seminare/Übungen vorbereitet und begleitet.

8.) Kolloquien (K) dienen der Diskussion spezifischer Themenstellungen und aktueller Forschungskontroversen oder Bachelorarbeiten.

(2) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul im Teilstudiengang Textil und Mode ist durch eine bestandene Modulprüfung nachzuweisen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen, d. h. konkreten Prüfungsvorgängen, bestehen kann.

(3) Für den Teilstudiengang Textil und Mode sind gemäß § 8 Prüfungsordnung folgende Prüfungsleistungen zugelassen:

  1. Mündliche Prüfung (in der Regel 15 Min) gemäß § 9 Abs. 3 Prüfungsordnung
  2. Klausur (maximal 120 Min.) gemäß § 10 Abs. 3 Prüfungsordnung
  3. Referat mit schriftlicher Ausarbeitung
  4. Schriftliche Ausarbeitung
  5. Fachpraktische Prüfung und Präsentation
  6. Projektarbeit

Anlagen:

  1. Modulkatalog für den Teilstudiengang Textil und Mode
  2. Empfohlener Studienplan für den Teilstudiengang Textil und Mode
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