Praktika
Im Laufe des BA-Studiums müssen drei Praktika absolviert werden. Das erste Praktikum (P1) ist ein Vermittlungspraktikum, das bereits im ersten Studienjahr in einer außerschulischen Institution absolviert werden muss. Das Praktikum kann entweder Semester begleitend oder geblockt im Umfang von 4 Wochen durchgeführt werden. Die Vermittlung des Praktikums erfolgt über das Praktikumsbüro der Universität.
Das zweite Praktikum (P2) ist ein Schulpraktikum, das im zweiten Studienjahr in einer schulischen Einrichtung absolviert werden muss. Als TextilstudentIn sollte hier der Schulfachbezug angestrebt werden. Das Praktikum wird von einem Dozenten / einer Dozentin betreut. Das P2 wird semsterbegleitend durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Das dritte Praktikum (P3) ist ein Vertiefungspraktikum, das im dritten Studienjahr je nach Berufsziel in einer schulischen oder außerschulischen Institution absolviert werden muss. Das Praktikum hat einen Umfang von 3- 4 Wochen. Textilunterricht sollte hier möglichst eines der zu unterrichtenden Fächer sein.
Wird der Master-Lehramt Textil angestrebt, so muss das Vertiefungspraktikum in einer schulischen Einrichtung, in der Textilunterricht praktiziert wird, durchgeführt werden. Wird ein außerschulisches Berufsziel angestrebt, so kann das P3 sowohl in einer Schule, als auch in einer außerschulischen Einrichtung mit Textilfachbezug stattfinden.
Unabhängig von der Praktikumseinrichtung ist für StudentInnen des Faches „Textil“ die Teilnahme an einer vorbereitenden Lehrveranstaltung zu P3 obligatorisch. Diese Veranstaltung ist in Modul 4 integriert (Teilmodul „Essentials der Vermittlung“).
| Praktikum | Zeitraum | Hinweis | |
|---|---|---|---|
| BA 1. Studienjahr | P1 Vermittlungspraktikum; außerschulische Einrichtung | semester begleitend oder 4 Wochen geblockt | Vermittlung über das Praktikumsbüro |
| BA 2. Studienjahr | P2 Schulpraktikum; schulische Einrichtung | semester begleitend | Schulfachbezug erwünscht; Anfrage im Praktikumsbüro |
| BA 3. Studienjahr | P3 Vertiefungspraktikum; außerschulische oder schulische Einrichtung | 3 - 4 Wochen geblockt | schulische Einrichtung bei Masterstudiengang Lehramt; vorbereitende Lehrveranstaltung in Modul 4 |
| MA 4. Studienjahr | Masterpraktikum schulische Einrichtung | 6 Wochen geblockt | schulische Einrichtung mit Textilunterricht |
Im Praktikum muss ein Bericht verfasst werden. Formelle Vorschriften zu Inhalt, Umfang und Form finden Sie hier.


